SRH Kurpfalzkrankenhaus

Wenn der Entlassungstag naht

Die meisten Patientinnen und Patienten sehnen sich nach dem Ende Ihrer Krankenhausbehandlung. Doch viele Fragen stellen sich gerade dann, wenn der Entlasstag naht. Wir möchten Ihnen dabei helfen, hier schon die richtigen Antworten zu finden.

Klinische Sozialarbeit
Klinische Sozialarbeit

Kompetente Beratung für die Zeit nach der Klinik

Nach einem Klinikaufenthalt ist die Situation für viele Patientinnen und Patienten noch mit Einschränkungen verbunden. In den ersten Wochen, manchmal aber auch über längere Zeit, ist das Alltagsleben ohne Unterstützung nur schwer oder gar nicht mehr zu bewältigen. Deswegen berät Sie unsere klinische Sozialarbeit bereits im Krankenhaus bezüglich der für Sie besten Anschlussversorgung und unterstützt Sie bei Anträgen und organisatorischen Fragen, beispielsweise für eine Anschluss-Rehabilitation, ambulante Krankenpflege, Heil- oder Hilfsmittel. Schon bei Ihrem Aufnahmegespräch werden Sie über das Entlassmanagement aufgeklärt. 

Bitte nehmen Sie an unserer Zufriedenheits-Umfrage teil

In unserem SRH Kurpfalzkrankenhaus Heidelberg liegt uns Ihre Zufriedenheit am Herzen. Mit viel Leidenschaft widmen wir uns Ihrer Gesundheit. Wir möchten Sie bitten, die Erfahrungen Ihres Klinik-Aufenthalts mit uns zu teilen. Bitte nehmen Sie an unserer Online-Patient:innen-Befragung teil und helfen Sie uns, unsere ärztliche Behandlung, unsere Pflege und Kommunikation sowie Ihre Verpflegung und die Sauberkeit in unserem Klinikum weiter zu verbessern. Ihr Feedback ist wertvoll und trägt dazu bei, dass wir Ihnen und anderen Patienten eine noch bessere Betreuung bieten können. Vielen Dank fürs Mitmachen.

Zur Online-Umfrage

Unsere Ansprechpartner:innen der Klinischen Sozialarbeit

Ein abschließendes Gespräch mit dem Arzt

Wenn Ihr Entlassungstermin naht, wird Ihr behandelnder Arzt bzw. Ihre behandelnde Ärztin das Gespräch mit Ihnen suchen. Sie reden über den geplanten Entlassungstag und mögliche Verordnungen oder empfohlene Anschlussbehandlungen. Im Arztgespräch können Sie Ihre Fragen zur Behandlung und zur Weiterbehandlung stellen.

ENTLASSUNG MEIST BIS 10:00 UHR
ENTLASSUNG MEIST BIS 10:00 UHR

Alles geplant für den Entlasstag

Alle Stationen sind bemüht, Sie am Entlasstag bis 10:00 Uhr aus der Krankenhausbehandlung zu entlassen. Hierbei werden Ihnen Unterlagen für Ihren weiterbehandelnden Arzt sowie ein Medikationsplan und Medikamente bis zum nächstmöglichen Arztbesuch (in der Regel am gleichen Tag oder am Folgetag nötig) ausgehändigt. Sollte die Entlasszeit aus organisatorischen Gründen anders geregelt sein, informiert Sie Ihr Arzt / Ihre Ärztin oder Ihr Pflegeteam. Wir bitten Sie am Entlasstag Ihr Zimmer zur besprochenen Zeit bereits zu verlassen, sodass es für neue Patientinnen und Patienten hergerichtet werden kann.

Schon bei der Aufnahme an die Entlassung denken

Gemeinsam mit Ihnen und Ihren Angehörigen suchen wir nach einer bedarfsorientierten Weiterversorgung nach dem Krankenhausaufenthalt. Wir haben das Ziel, eine individuelle Lösungsmöglichkeit für jeden unserer Patienten zu finden. Hierfür arbeiten wir eng mit Ämtern, Behörden, niedergelassenen Ärzten, Pflegediensten, Pflegeheimen und Rehabilitationseinrichtungen zusammen.

  • Beratung und Vermittlung in Fragen der Rehabilitation im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt
  • Beratung und Vermittlung von häuslichen Hilfen nach dem Krankenhausaufenthalt (z.B.: Pflegedienst, Haushaltshilfe, Hilfsmittel, Infos zum Betreuten Wohnen)
  • Beratung und Vermittlung von stationärer Pflege: Pflegeheim/Kurzzeitpflege, Hospiz
  • Beratung in sozialrechtlichen Angelegenheiten (z.B. Pflegeversicherung, Betreuungsverfahren, Schwerbehindertenrecht, Vorsorgevollmacht etc.)
  • Beratung über Hilfen/ Psychosoziale Intervention in persönlichen und familiären Krisensituationen
  • Zusammenarbeit mit anderen sozialen Einrichtungen / sozialen Diensten (z.B. Beratungsstellen, Krankenkassen etc.)
  • Zusammenarbeit mit / Vermittlung von Selbsthilfegruppen
  • Spezifische Beratung bei Pflegeproblemen, bei Schwerstpflegebedürftigkeit, Fragen zur Pflegebegutachtung oder zu Leistungen der Pflege- und Krankenversicherung durch die Pflegeexperten

Laut Rahmenvertrag des Entlassmanagements (§39 SGBV) können sich die Krankenhäuser an Verordnungen bzgl. der Entlassung beteiligen.

  • Im Krankenhaus neu verordnete und weiter einzunehmende Medikamente erhalten Sie von uns bis zum Tag der Erreichbarkeit Ihres weiter behandelnden Arztes, bzw. seines Vertreters
  • Verordnungen über Medikamente, Physiotherapie oder Ergotherapie sind in ausgewählten Bereichen und eine für begrenzte Dosis / Dauer möglich. Bitte fragen Sie hierzu Ihren Arzt auf Station. Es gelten die üblichen Zuzahlungspflichten.
  • Hilfsmittel für die dauerhafte Versorgung dürfen wir verordnen, wenn sie für die Entlassung notwendig sind. (z.B. Toilettenstuhl, Pflegebett, Sauerstoffgerät)
  • Eine häusliche Krankenpflege oder spezialisierte ambulante Palliativversorgung kann bei Bedarf bis zu maximal 7 Tagen durch uns verordnet werden.
  • Benötigen Sie bei der Entlassung einen medizinisch begründbaren Transport, so stellen wir Ihnen gern einen Transportschein aus.
  • Das Ausstellen von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen erfolgt durch uns nur im Ausnahmefall.

Bitte beachten Sie, dass Verordnungen vom Krankenhaus nur 7 Kalendertage gültig sind, Rezepte lediglich 3 Werktage.

Jeder Patient erhält einen Entlassbrief mit Angabe der Kontaktdaten der entlassenden Station. Diesen Kontakt können Sie für Fragen zur Entlassung nutzen.

Für weitere Rückfragen im Rahmen des Entlassmanagements vermitteln wir Ihnen gerne den benötigten Ansprechpartner unter der Rufnummer 06221 88-4554.

Unsere Zeiten für Ihre telefonischen Anfragen sind:

  • Montag bis Freitag von 09:00 bis 19:00 Uhr
  • Samstag/Sonntag/an Feiertagen von 10:00 bis 14:00 Uhr 
Bei und nach Entlassung

An was sollten Sie vielleicht noch denken?

Sollten Sie eine Aufenthaltsbestätigung benötigen, sprechen Sie unser Stationspersonal gerne an. 

Normalerweise haben Sie am Entlasstag ausreichend Zeit, nach dem Frühstück all Ihre persönlichen Gegenstände, Wertsachen und Artikel des täglichen Gebrauchs in aller Ruhe einzupacken. Schauen Sie ruhig noch einmal den Nachtschrank, den Kleiderschrank und das Bad genau an. Haben Sie an alles gedacht?

Alle gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten müssen für bis zu 28 Tage stationären Aufenthalts eine Zuzahlung von 10€ pro Tag leisten. In aller Regel wird Ihnen dieser Zuzahlungsbeitrag von Ihrer Krankenkasse nach Ihrem Aufenthalt in Rechnung gestellt.